Das rot-rot-grüne Kabinett hat am Dienstag die Neufassung des Wassergesetzes verabschiedet. Dieses soll laut Umweltministerin Anja Siegesmund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „drei Probleme der Vergangenheit lösen“ und wird nun an den Thüringer Landtag weitergeleitet.
Eines dieser drei Probleme sind zu hohe Nährstoffbelastungen in Thüringer Gewässern. Um die Negativfolgen der Überdüngung von Uferflächen – wie verschlämmten Gewässersohlen, Sauerstoffmangel, lokalem Fischsterben und Co. – entgegenzuwirken, sollen die landwirtschaftlich genutzten Gewässerrandstreifen besser geschützt werden. Hierfür wird ein bundesweit einmaliges Optionsmodell installiert, das Landwirten außerorts zwei Nutzungsmöglichkeiten für ihren gewässernahen Zehn-Meter-Streifen anbietet: Komplettbewirtschaftung bei Komplettverzicht auf den Einsatz von Chemie oder Komplettbegrünung der ersten fünf Meter am Gewässer bei Komplettbewirtschaftung der Restfläche ohne Einschränkung.
Der zweite Schwerpunkt betrifft den Hochwasserschutz. Um die im Rahmen der Hochwasser und Starkregen in den vergangenen Jahren sichtbar gewordenen Defizite in der Pflege kleiner Gewässer abzubauen, sollen sich zukünftig zwanzig neue Gewässerunterhaltungsverbände darum kümmern. In diesen werden alle Thüringer Gemeinden Mitglieder – entsprechend ihres Anteils am Flusseinzugsgebiet. Hochwasserschutz endet dann nicht mehr an Gemeindegrenzen. Der Aufbau der Verbände wird vom Freistaat über das kommunale Investitionspaket mit zehn Millionen Euro für 2018 und 2019 finanziert. Das Gesetz sieht darüber hinaus direkte Schlüsselzuweisungen an die Verbände von jährlich mehr als sieben Millionen Euro vor.
Der dritte Ansatzpunkt ist eine faire Verteilung der Kosten bei Abwasseranschlüssen auf dem Land. Die Basis dafür bildet der Abwasserpakt zwischen dem Thüringer Umweltministerium und dem Thüringer Städte- und Gemeindebund. Dieser besagt, dass künftig Abwässer aus Orten mit mehr als 200 Einwohnern durch die jeweiligen Abwasserzweckverbände zentral entsorgt werden. Damit soll erreicht werden, dass fortan mehr als die aktuell 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen sind. Diese bundesweite Schlusslichtposition soll der Freistaat damit verlassen, weswegen das Umweltministerium in den kommenden zwei Jahren 30 Millionen Euro für die Förderung der öffentlichen Abwasserentsorgung bereitstellt.
Unter anderem erteilt das neue Gesetz auch eine klare Absage – beim Thema Fracking. Weil derzeit die mit dieser Technologie einhergehenden Risiken für Mensch und Umwelt nicht einschätz- und absehbar sind, enthält das Gesetz eine Regelung für die Landesregierung, den im Bundesgesetz vorgesehenen Erprobungsbohrungen auf Thüringer Boden zu widersprechen – auch als Maßnahme zur langfistigen Sicherung der Thüringer Trinkwasser-Ressourcen.
Außerdem beinhaltet das Wassergesetz Regelungen zum Umgang mit herrenlosen Speichern und bei der Hochwassersteuerung von Talsperren sowie Anpassungen bisheriger Gesetze Rechtsverordnungen im Bereich des Boden- und Hochwasserschutzes.
Nähere Informationen gibt es direkt beim Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz.
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