Zum Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Knockout 51″ – BÜNDNISGRÜNE: Es braucht eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft und konsequentes Vorgehen gegen rechtsextreme Strukturen

Zum Urteil gegen Mitglieder der rechtsextremen Gruppe „Knockout 51“ äußert sich die Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen, Ann-Sophie Bohm: 


„Das Urteil lässt fassungslos zurück. Es zeigt erneut, dass unser Rechtsstaat die Gefahr aus der extremen Rechte nicht ernst genug nimmt. „Knockout 51“ ist keine gewöhnliche Gruppierung, sondern ein militantes Netzwerk, das gezielt junge Männer radikalisiert, für Gewalt trainiert und Angriffe auf politische Gegner vorbereitet hat. Ziel war es, in Eisenach einen sogenannten „Nazi-Kiez“ zu etablieren und als rechtsextreme Ordnungsmacht aufzutreten. Menschen, die sie als Feinde definierten, sollten terrorisiert werden. Das war nicht einfach bloß eine kriminelle Vereinigung. Diese Bezeichnung wird der ideologischen Radikalität und dem Gefährdungspotenzial dieser Struktur nicht gerecht. 


Die Gefahr ist mit diesem Urteil nicht gebannt. Ihre Mitglieder sind weiterhin aktiv, vernetzt und ideologisch gefestigt. Rechtsextreme Kampfsportstrukturen dienen als Rekrutierungs- und Trainingsräume für Gewalt – und damit als Brutstätten für zukünftige Taten. Hier muss die Landesregierung aktiv werden. Es braucht ein konsequentes Vorgehen gegen rechtsextreme Kampfsportveranstaltungen und Wehrsportübungen. Diese dienen nicht dem Sport, sondern der Vorbereitung politisch motivierter Gewalt. Sie müssen frühzeitig unterbunden werden. Weiterhin erfordern komplexe, vernetzte Strukturen wie „Knockout 51“  spezialisierte Ermittlungs- und Anklagebehörden mit entsprechender Expertise. Die Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Verfahren gegen die extreme Rechte ist überfällig.“