Erstattungen von Auslagen und Kosten sind nur im Rahmen der Erstattungsordnung und der gesetzlich vorgegebenen Regelungen möglich. Hierfür sind die aktuellen Formulare für die Reisekostenerstattung und die Sachkostenerstattung zu verwenden.
- Erstattungsordnung
- Antrag auf Reisekostenerstattung gegenüber Landesverband
- Antrag auf Sachkostenerstattung gegenüber Landesverband
Erstattungsanträge müssen schriftlich mit Originalunterschrift (nicht digital und keine Kopie) und sämtlichen Originalbelegen an die folgende Adresse per Post gesandt werden:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
z.H. Landessschatzmeisterin Katrin Vogel
Lutherstraße 5
99084 Erfurt
Hinweise
Zu beachten ist außerdem, dass Übernachtungskosten nur ohne Frühstück geltend gemacht werden können. Bei Hotelrechnungen muss darauf geachtet werden, dass die Kosten für Frühstück separat berechnet werden. Um die Verpflegung geltend zu machen die angefallen ist, sind die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen zu nutzen.
Erstattet werden die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten ohne Frühstück bis zu 100,00 € je Übernachtung in Städten bis zu 200 000 Einwohnern und bis zu 175,00 € je Übernachtung in Städten über 200 000 Einwohnern. Die Erstattung höherer Übernachtungskosten bedarf der vorherigen Genehmigung.
Erstattungsfähig sind auch die Kosten von Sitzplatzreservierungen bei Bahnreisen.
Gegenüber dem Landesverband können nur Kosten und Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen eines Amts, einer Delegierung oder einer Beauftragung im Zusammenhang angefallen sind.
Beispiel: Reisekosten zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft, die aufgrund der Delegierung durch eine Landesarbeitsgemeinschaft angefallen sind, sind gegenüber dem Landesverband geltend zu machen. Reisekosten zu einer Bundesdelegiertenkonferenz, die aufgrund der Delegierung durch den eigenen Kreisverband angefallen sind, sind gegenüber dem eigenen Kreisverband geltend zu machen. Soweit der Kreisverband über keine eigene Erstattungsordnung verfügt kommt die Erstattungsordnung des Landesverbands zur Anwendung. Für Erstattungsanträge gegenüber dem jeweiligen Kreisverband können die folgenden Vorlagen genutzt werden:
- Antrag auf Reisekostenerstattung gegenüber Kreisverband
- Antrag auf Sachkostenerstattung gegenüber Kreisverband
Auch hier gilt, dass die Erstattungsanträge schriftlich mit Originalunterschrift (nicht digital und keine Kopie) und mit sämtlichen Originalbelegen an die Adresse des zuständigen Kreisverbands bzw. direkt an die oder den Kreisschatzmeister*in per Post gesandt werden müssen.
Fristen
Erstattungsanträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung der Aufwendungen geltend zu machen. Später geltend gemachte Ansprüche werden nur unter Nachweis besonderer Gründe, die nicht in der Person der Antragssteller*in begründet liegen, erstattet.
Aufwendungen aus Vorjahren können zudem nur bis zum 15. Februar des Folgejahres geltend gemacht werden und verfallen ansonsten.