Erstattungsanträge Erstattungsordnung Reisekostenerstattung Sachkostenerstattung Erstattungen von Auslagen und Kosten sind nur im Rahmen der Erstattungsordnung und der gesetzlich vorgegebenen Regelungen möglich. Hierfür sind die aktuellen Formulare für die Reisekostenerstattung und die Sachkostenerstattung zu verwenden. Erstattungsanträge müssen schriftlich mit Originalunterschrift (nicht digital und keine Kopie) und sämtlichen Originalbelegen an die folgende Adresse per Post gesandt werden: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringenz.H. Landessschatzmeisterin Katrin VogelLutherstraße 599084 Erfurt Hinweise Zu beachten ist außerdem, dass Übernachtungskosten nur ohne Frühstück geltend gemacht werden können. Bei Hotelrechnungen muss darauf geachtet werden, dass die Kosten für Frühstück separat berechnet werden. Um die Verpflegung geltend zu machen die angefallen ist, sind die Pauschalen für die Verpflegungsmehraufwendungen zu nutzen. Nicht erstattungsfähig sind auch die Kosten von Sitzplatzreservierungen bei Bahnreisen. Gegenüber dem Landesverband können nur Kosten und Aufwendungen geltend gemacht werden, die im Rahmen eines Amts, einer Delegierung oder einer Beauftragung im Zusammenhang angefallen sind. Beispiel: Reisekosten zu einer Bundesarbeitsgemeinschaft, die aufgrund der Delegierung durch eine Landesarbeitsgemeinschaft angefallen sind, sind gegenüber dem Landesverband geltend zu machen. Reisekosten zu einer Bundesdelegiertenkonferenz, die aufgrund der Delegierung durch den eigenen Kreisverband angefallen sind, sind gegenüber dem eigenen Kreisverband geltend zu machen. Fristen Erstattungsanträge sind innerhalb von 3 Monaten nach Entstehung der Aufwendungen geltend zu machen. Später geltend gemachte Ansprüche werden nur unter Nachweis besonderer Gründe, die nicht in der Person der Antragssteller*in begründet liegen, erstattet. Aufwendungen aus Vorjahren können zudem nur bis zum 15. Februar des Folgejahres geltend gemacht werden und verfallen ansonsten.