Leistungsausschluss für Geflüchtete ist rechtswidrig GRÜNER Parteitagsbeschluss untermauert Forderung der UN

Am Donnerstag wurde bekannt, dass der UN-Sozialausschuss Thüringen wegen des Leistungsausschlusses für Geflüchtete gerügt hat. Dazu Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

„In Thüringer werden immer mehr Fälle bekannt, in denen Geflüchtete komplett von Sozialleistungen ausgeschlossen werden, nur weil formal ein anderes  EU-Land für das Asylverfahren zuständig ist. Sogar Familien mit Kindern sind darunter, denen dadurch nicht nur Obdachlosigkeit droht, sondern auch Geld für Essen und Zugang zu medizinischer Versorgung fehlt. Es war überfällig, dass diese Verfahrensweise gerügt wird. Wir sind davon überzeugt: Dieser drastische Leistungsausschluss ist mit dem Verfassungs- und Europarecht nicht vereinbar. Eine solche Praxis nimmt menschliches Leid bewusst in Kauf und führt zu einer systematischen Verelendung, die Menschen in die Illegalität drängt, anstatt ihnen Perspektiven und Wege zur Integration zu eröffnen. Umso unverantwortlicher ist es dort, wo auch Kinder betroffen sind. Das bringt auch der Beschluss unseres Parteitags vom vergangenen Samstag zum Ausdruck, der dort mit großer Mehrheit gefasst wurde. 

Darin fordern wir die Landesregierung auf: geben Sie diese menschenverachtende Praxis auf. Jedem Mensch muss Zugang zu existenzsichernden Leistungen gewährleistet werden. Die Migrationsministerin muss per Anweisung diese gängige grundrechtsverletzende Anwendung des Asylbewerberleistungsgesetzes beenden. Außerdem fordern wir in dem Beschluss die bedarfsgerechte Finanzierung von Integrationsprojekten, weniger Hürden auf dem Arbeitsmarkt für Geflüchtete und die Abwicklung der Abschiebehaft. Zudem kritisieren wir darin die derzeitige diskriminierende Ausgestaltung der Bezahlkarten. Wir machen damit klar: Geflüchtete brauchen Perspektiven und Unterstützung, keine Gängelei und Diskriminierung.“


Parteitagsbeschluss vom 25. Oktober 2025