Quarantäne-Regeln: Kinder dürfen nicht isoliert werden!

Angesichts der steigenden Zahlen von Kindern in häuslicher Quarantäne und der in diesem Zusammenhang erlassenen Regeln erklärt Ann-Sophie Bohm-Eisenbrandt, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Thüringen:

„Wer Erstkontakt ist, muss in Quarantäne und getestet werden – das ist klar. Unsere Gesundheitsämter leisten mit der aufwendigen Kontaktverfolgung eine wichtige Arbeit. Dafür gebührt ihnen Anerkennung und Dank. Die Regeln jedoch, die Familien mit Kindern in Quarantäne auferlegt werden, sind realitätsfremd und müssen schnellstens angepasst werden“, fordert Bohm-Eisenbrandt.

Die grüne Landessprecherin lehnt eine Gleichsetzung von Kindern und Erwachsenen ab. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie haben besondere kindliche Bedürfnisse – beispielsweise nach körperlicher Nähe und emotionalem Beistand. Besonders während einer emotional belastenden Situation, wie einer Quarantäne während einer Pandemie, dürfen diese nicht verwehrt werden. Familien vorzuschreiben, dass sie ihre Kinder häuslich absondern, keine gemeinsamen Mahlzeiten mehr einnehmen und sich nicht länger als 15 Minuten im gleichen Raum aufhalten dürfen, ist hochgradig belastend und hat zudem mit der Lebensrealität von Familien nur wenig gemein.“

Bohm-Eisenbrandt setzt sich für eine klare Schwerpunktsetzung ein: „Oberste Priorität müssen neben der Gesundheit die kindlichen Bedürfnisse haben, nicht die Erhaltung der Arbeitskraft der Eltern! Deshalb brauchen Eltern die Sicherheit, dass sie auch bei Quarantäne ihrer Kinder keine Angst um ihr Einkommen haben müssen, wenn sie dadurch zu Hause bleiben müssen. Homearbeit ist hier sicher auch eine Möglichkeit, so diese während der Betreuung möglich ist.“

„Das Land ist hier aufgefordert, schnellstens die Quarantäne-Regelungen zu überarbeiten und sie kindgerecht zu gestalten. Kindern muss es trotz Quarantäne weiter möglich sein, engen Kontakt zu ihren familiären Bezugspersonen des gleichen Haushaltes zu halten. Auch eine wochenlange Isolierung von Kindern in geschlossenen Räumen ist für die Erfüllung kindlicher Bedürfnisse ein Problem. In Quarantäne befindliche Kinder müssen sich in Begleitung der Eltern unter Wahrung der Abstände zu anderen an der frischen Luft aufhalten und bewegen dürfen“, so die grüne Landessprecherin abschließend.