Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung! Gesundheitsministerium muss Monitoring vornehmen 18. Mai 202223. Mai 2022 Zur medizinischen Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen erklärt Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen: „Schwangerschaftsabbrüche gehören zur medizinischen Grundversorgung. Jede ungewollt Schwangere hat ein Recht auf eine gute und wohnortnahe medizinische Versorgung bei einem Abbruch. Laut statistischem Bundesamt ist die Zahl der Anlaufstellen, die Abbrüche durchführen, in den letzten 20 Jahren um 40 Prozent zurückgegangen. Leider ist die Versorgungslage in Thüringen jedoch unklar. In manchen Städten gibt es nur eine Praxis, die Abbrüche vornimmt, und ob es tatsächlich in jedem Landkreis eine entsprechende Anlaufstelle gibt, bleibt fraglich. Die Bundesärztekammer listet zwar bundesweit Praxen und Kliniken auf, die Abbrüche vornehmen, doch ist diese Liste leider nicht vollständig. In manchen Regionen Thüringens werden Informationen über Anlaufstellen nur mündlich weitergegeben. Das kann nicht im Sinne einer Transparenz und Niedrigschwelligkeit sein. Die Sicherstellung der medizinischen Infrastruktur ist jedoch Aufgabe der Bundesländer. Das zuständige Thüringer Gesundheitsministerium muss diese Aufgabe dringend ernst nehmen und eine gute Versorgungslage mit Schwangerschaftsabbrüchen in Thüringen sicherstellen. Dafür braucht es im ersten Schritt ein Monitoring mit einer echten Erfassung der Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche in Thüringen. Das Thema darf in der Arbeit des Ministeriums nicht länger tabuisiert werden!“