Tarifverträge auch für studentische Beschäftigte!

Studierende bei Tarifrunde nicht vergessen

Am 1. und 2. November findet die zweite Verhandlungsrunde der Gewerkschaften mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) über die Anpassung der Tarife der beteiligten Länder statt. Die Gewerkschaften fordern unter anderem 5% und mindestens 150 € mehr Gehalt. Zudem soll das erste Mal seit 30 Jahren über einen Tarifvertrag für studentisch Beschäftigte verhandelt werden. Im TV-L sind die studentischen, künstlerischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte bisher ausgenommen.

Dazu erklärt Ann-Sophie Bohm, Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen: „Auch studentische, künstlerische und wissenschaftliche Assistent*innen haben das Recht auf einen Tarifvertrag! Bei den kommenden Verhandlungsrunden muss auch darüber verhandelt werden. Denn gute Arbeitsbedingungen müssen endlich auch an den Hochschulen Realität werden. In Thüringen konnten wir in der Regierung bereits die Vertretung der Assistent*innen verbessern, jetzt braucht es für Assistent*innen auch einen Tarifvertrag für jährlich Lohnerhöhungen, Mindestvertragslaufzeiten und mehr Urlaubstage!“

Michael Wutzler, Sprecher der bündnisgrünen Landesarbeitsgemeinschaft Hochschule und Wissenschaft, ergänzt: „Wir stehen an der Seite der studentischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Assistent*innen. Eine Anstellung als Hilfskraft ist oft der Einstieg in die Wissenschaft. Dies muss jedoch ohne Selbstausbeutung möglich sein und mit Rahmenbedingungen einhergehen, die auch Lust auf eine wissenschaftliche Karriere machen. Forschung und Lehre profitiert vielfältig von den unterstützenden Tätigkeiten der Hilfskräfte und sind zum Teil nicht ohne sie denkbar. Deshalb steht es für uns außer Frage, dass auch Hilfskräfte von einer tariflichen Absicherung ihres Arbeitsverhältnisses profitieren sollten. Exzellente Hochschulen sind nur mit sicheren Arbeitsbedingungen für alle an der Hochschule Beschäftigten möglich.“