Die jüngsten Äußerungen zweier Thüringer CDU-Landräte zur Einführung einer Arbeitspflicht für Bürgergeldempfangende stoßen bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen auf entschiedenen Widerspruch.
„Eine Arbeitspflicht steht im direkten Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland und verletzt fundamentale Menschenrechte. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden – das sagt das Grundgesetz“, erklärt Luis Schäfer, Landessprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen. „Der Vorschlag der Thüringer CDU-Landräte möchte uns in die Vergangenheit der 1950er Jahre zurückwerfen und vergisst dabei die Menschlichkeit.“
Deutschland hat bereits 1956 das 29. Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation über Zwangs- oder Pflichtarbeit ratifiziert, das Arbeitspflicht eindeutig ausschließt. Diese internationale Verpflichtung unterstreicht die völkerrechtliche Dimension des Themas und verdeutlicht, dass eine Arbeitspflicht nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein Verstoß gegen internationale Standards wäre.
Die Grünen in Thüringen warnen vor einer Politik, die grundlegende Prinzipien der Menschenwürde und des Rechts auf freie Berufswahl untergräbt. „Anstatt Menschen zu zwingen, brauchen wir eine Arbeitsmarktpolitik, die fördert statt drängt“, so Schäfer weiter. „Es geht darum, Perspektiven zu schaffen – durch Qualifizierung, durch faire Arbeitsbedingungen und durch Unterstützung, die Menschen wirklich stärkt. Zwang und Druck sind der falsche Weg.“