Gute Ergebnisse im Fachgespräch „Schwarzfahren – Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit“ 5. April 201818. Mai 2021 Foto: Getty Images Die LAG Innen setzte sich am 23. März 2018 in einem intensiven Fachgespräch mit den Auswirkungen auseinander, die eine Herabstufung des Schwarzfahrens von einem Straftatbestand zu einer Ordnungswidrigkeit auf Fahrgäste, Zugbegleiter*innen, Polizist*innen sowie Staatsanwält*innen und Richter*innen hätte. Hierzu hatte LAG-Sprecher Michael Kost neben Fachpolitiker*innen und Vertreter*innen des Justizministeriums auch Vertreter*innen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) geladen. Darüber hinaus nahmen zahlreiche Interessierte an der Gesprächsrunde teil. Gleich zu Beginn wurde klar, dass Schwarzfahren ein ebenso alltägliches Vergehen wie das Falschparken ist. Fast jede*r ist in ihrem*seinem Leben wohl schon einmal bewusst oder unbewusst schwarzgefahren. Und zwar ohne zu wissen, dass dies, wenn auch nicht erlaubt, so doch eine Straftat ist. Als ungerecht empfanden es alle Beteiligten, dass sich Menschen mit großer Geldtasche von einer Bestrafung praktisch „freikaufen“ können, während anderen nicht nur das Geld für eine Fahrkarte, sondern auch für eine Geldstrafe fehlt und sie am Ende womöglich eine für die Gesellschaft teure, aber nicht zielführende Ersatzfreiheitsstrafe absitzen müssen. Das größte Spannungsfeld für eine Absenkung von einer Straftat zu einer Ordnungswidrigkeit eröffnete sich an der zu wahrenden Sicherheit und Autorität des Zugbegleitpersonals. Auch hier waren sich alle einig, dass sich die Situation für das Personal nicht verschlechtern darf. Auch als Ordnungswidrigkeit müsste sichergestellt sein, dass herbeigerufene Polizeibeamte kommen und gegen Schwarzfahrer*innen einschreiten. Auf Landesebene soll daher im Rahmen einer kleinen Anfrage abgefragt werden, inwieweit die Polizei ihr Einschreiten davon abhängig macht, ob es sich bei dem gemeldeten Sachverhalt um einen Straftatbestand oder eine Ordnungswidrigkeit handelt, zumal Schwarzfahren häufig in Kombination mit anderen Straftaten wie Beleidigung oder Körperverletzung auftritt. Nicht nur kleine Anfragen nehmen Zeit in Anspruch, sondern auch Initiativen für Gesetzesänderungen. Hier konnte noch einmal klargestellt werden, dass man sich in einer sehr frühen Phase befindet und es für eine Änderung auf Bundesebene noch sehr viel Arbeit bedarf. Eine übereilte Gesetzesänderung ist daher nicht zu befürchten. Als wichtiger nächster Schritt wird das Ergebnis der gemeinsamen Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zum Thema Schwarzfahren Ende des Jahres gesehen. Hier wollen wir uns im Arbeitsprozess dafür einsetzen, dass nochmals intensiv geprüft wird, welche Auswirkungen eine Einstufung als Ordnungswidrigkeit und die dann anzuwendenden Selbsthilferechte des § 229 BGB auf die rechtlichen Möglichkeiten und damit die Autorität des Zugbegleitpersonals hätte. Abschließend wurde noch festgehalten, dass das effektivste Mittel gegen das Schwarzfahren und positiv für das Sicherheitsempfindens der Fahrgäste gerade in Tagesrandlagen eine 100%-Quote durch Zugbegleiter ist. Bei Nachfragen steht euch jederzeit gern LAG-Sprecher Michael Kost zur Verfügung.