Wählen ab 16 bleibt 25. September 201818. Mai 2021 Verfassungsgericht schmettert AfD-Klage ab und erweitert politische Teilhabe Am 20. März freuten wir uns noch über die Abweisung eines Eilantrages … @gruenethueringen | 20. März 2018 … und fast genau sechs Monate später hat das Verfassungsgericht die Klage der AfD gegen Wählen ab 16 endgültig abgewiesen – in allen Punkten! Bei Kommunalwahlen in Thüringen sollen und dürfen 16- und 17-Jährige auch weiterhin ihre Kreuze setzen. „Das muss dann aber auch bei Landtagswahlen möglich sein“, findet unsere Landessprecherin Stephanie Erben. „Die CDU, die diese Entscheidung auf Landesebene blockiert, muss endlich gesprächsbereit werden und der dafür notwendigen Verfassungsänderung zustimmen.“ Astrid Rothe-Beinlich, die jugendpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, freut sich, dass Jugendliche ihre Wahlentscheidung, wen sie als Vertreter ihrer Interessen unterstützen, weiter selbst treffen können „Dass die AfD dies verhindern wollte, war auch nicht wirklich verwunderlich, zeigte sich doch immer wieder, dass Jugendliche diese Partei überaus kritisch sehen. Und das aus gutem Grund, erkennt die AfD doch Jugendliche eben nicht als eigenständige Persönlichkeiten an, sondern betrachtet diese ausschließlich als Anhängsel der Eltern.“ Für Dirk Adams, den Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen gibt es neben der „schallenden Ohrfeige für die von der AfD vertretene demokratiefeindlichen Position“ einen weiteren Grund zur Freude. „Das Gericht erklärte auch unsere Gesetzesänderungen zum Einwohnerantrag für rechtmäßig. Das freut mich besonders, denn das heißt, dass auch Menschen ihre Anliegen auf die Tagesordnung setzen können, die zwar in unserem Bundesland leben, aber keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. So werden auch diese Menschen gehört, obwohl sie in Deutschland nicht wählen dürfen“, so Adams. Somit werden neben mehr als 30 000 jungen Menschen in Thüringen zukünftig auch viele weitere ein Recht auf echte Mitbestimmung ihrer Zukunft erhalten. „Das stärkt die Demokratie“, sind sich Erben, Rothe-Beinlich und Adams einig.