Mit GewerkschaftsGrün zum 1. Mai 1. Mai 202030. Juni 2021 Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit. In diesem Jahr läuft dieser allerdings mal so ganz anders ab als gewohnt: Statt Großdemos heißt es online Stellung zu beziehen und die Stimme für Lohngerechtgkeit, Arbeitnehmer*innenrecht und viele andere Themen zu erheben. Auch GewerkschaftsGrün hat zum Online-Kampftag aufgerufen. Der Aufruf zum Tag der Arbeit 2020 von GewerkschaftsGrün Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr gibt es in Deutschland und nahezu weltweit keine großen Demonstrationen und Kundgebungen am 1. Mai. Zum Schutz der Gesundheit hat auch der DGB bundesweit alle Aktionen und Veranstaltungen abgesagt. In Zeiten von Corona heißt Solidarität: mit Anstand Abstand halten. Doch der Tag der Arbeit 2020 findet statt – digital, in den sozialen Netzwerken, mit einer Live-Sendung des DGB am 1. Mai und vielen Aktionen vor Ort. Auch GewerkschaftsGrün ist dabei, ganz im Sinne des Maimottos 2020: Solidarisch ist man nicht alleine! Kurzarbeitsgeld armutsfest machen Trotz der immensen staatlichen Hilfsprogramme von Bund und Ländern bangen Millionen von Arbeitnehmer*innen um Arbeit und Einkommen. Den Gewerkschaften ist es vielfach gelungen, über tarifliche Regelungen eine Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes zu erreichen. Das gilt aber eben nur für Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. In Branchen mit niedrigen Löhnen, wie Gastronomie oder Gebäudereinigung ist das oft nicht der Fall oder die Arbeitgeber verweigern tarifliche Lösungen. Deshalb muss insbesondere für Beschäftigte mit geringem Einkommen das Kurzarbeitsgeld auf 90 Prozent aufgestockt werden. Systemrelevant: Bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne In der Pandemie zeigt sich mehr als je zuvor, wer wirklich systemrelevant ist, wenn es um die Rettung von Menschen und das grundlegende Funktionieren der Gesellschaft geht. Eine spürbare Wertschätzung sozialer und kultureller Arbeit sowie der öffentlichen Daseinsvorsorge muss eine der Lehren der Corona-Krise sein. Akut steht der Gesundheitsschutz im Vordergrund, dazu gehört vor allem eine persönliche Schutzausrüstung in entsprechender Güte. Die Behörden für Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen personell deutlich aufgestockt werden. Die uneingeschränkte Ausdehnung der zulässigen Arbeitszeit auf 12 Stunden ist alles andere als wertschätzend. Eine höhere Arbeitsbelastung für diejenigen, die schon jetzt in den Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Supermärkten alles geben, ist unverantwortlich. Klare Regeln für Arbeit im Home-Office Home-Office ist keine Kinderbetreuung. Die meisten berufstätigen Eltern stoßen mittlerweile an ihre Kraftgrenzen – insbesondere die Alleinerziehenden. Deshalb brauchen wir ein Corona-Elterngeld. Home-Office bedeutet nicht unbegrenzte Verfügbarkeit nach Arbeitgeberbedarf und Home-Office ist auch kein billiger Ersatz für ergonomisch gestaltete Büroarbeitsplätze. Home-Office kann Vorteile haben, wenn die Gestaltung vom Gesetzgeber und den Sozialpartnern fair geregelt ist. Mindestlohn auf 12 Euro anheben Für viele tausend Beschäftigte, die nicht unter dem Schutz von aufstockenden Tarifverträgen stehen, reicht das Kurzarbeitsgeld nicht für Miete und den Lebensunterhalt. Jahrelang hat die Politik dem Wuchern des Niedriglohnsektors tatenlos zugesehen. Deshalb ist die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro aktueller denn je. Der Berliner Senat hat Anfang April, inmitten der Corona-Krise, den Vergabemindestlohn und den Landesmindestlohn auf 12,50 Euro erhöht, ein gutes Signal zum 1.Mai! Dokument zum Download: PDF GewerkschaftsGrün „Aufruf zum 1. Mai“