Dein Digitaler Feierabend: „Mein Körper, meine Entscheidung?“

In vielen Ländern weltweit sind Schwangerschaftsabbrüche noch immer verboten. Und das, obwohl sie zu den grundsätzlichen Rechten von Frauen zählen: Dem Recht, über den eigenen Körper selbst entscheiden zu können. In den USA könnte nun der Super-GAU für Frauen drohen: die konservativen Richter am US-Supreme-Court möchten das Grundsatzurteil „Roe versus Wade“, das Frauen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche zuspricht, aufheben. Sollte das geschehen, so können Abtreibungen wieder verboten werden – einige Bundesstaaten bereiten das bereits vor. Es droht damit ein herber Verlust für Grundrechte für Frauen.

Doch auch in Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche nicht legal, nur unter bestimmten Bedingungen straffrei. Und es wird immer schwieriger, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen. In manchen Regionen herrscht bereits ein Versorgungsmangel. In Deutschland und speziell in Thüringen sinken die Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Schätzungen gibt es 40% weniger Anlaufstellen als 2003. In Deutschland erfolgen jährlich 94.000 Abbrüche, 3.000 in Thüringen. Die Zahlen schwanken von Jahr zu Jahr, die Tendenz ist eher sinkend. Weltweit erfolgen pro Jahr ca. 73 Millionen Abbrüche, 1/3 davon unter sehr schlechten Bedingungen. Das bedeute, dass ca. 47.000 Frauen pro Jahr aufgrund von unhygienischen Bedingungen sterben.

Es gibt also dringenden Handlungsbedarf, um Frauen in Thüringen wie weltweit den Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen zu sichern. Über dieses Thema diskutierte unsere Landessprecherin Ann-Sophie Bohm am 11. Mai 2022 beim Digitalen Feierabend mit Karin Kretschmer, Leiterin der pro familia Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Erfurt und mit Wiebke Freya Ludwig, Juristin und Vorstandsmitglied im Thüringer Landesverband des Deutschen Juristinnenbundes.

Frau Ludwig informierte über den Dreiklang der Paragrafen im Strafgesetzbuch.

§ 218 welcher Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich in Deutschland unter Strafe stellt, der § 218a welcher die Handlung unter bestimmten Voraussetzungen aus der Strafbarkeit heraus nimmt und der aktuell viel diskutierte § 219a, der Ärzt*innen die Möglichkeit über die professionelle Beratung nicht erlaubt.

Die Ampel Regierung wird nun in einem ersten Schritt in die richtige Richtung gehen und die Novellierung des § 219a angehen. D.h. dass Ärzt*innen endlich straffrei über Schwangerschaftsbrüche informieren können, somit die professionelle Beratung von Schwangerschaftsabbrüchen sicherstellen und die tabuisieren des Themas ein Ende geben.

Frau Kretschmer berichtete über die aktuell 6 Schwangerschaftsberatungsstellen in Thüringen. Dort finden die Schwangerschaftskonfliktberatung statt und es werden Beratungsscheine ausgestellt. Dabei wird sich an den Leitlinien des Bundesverbands von Pro Familia orientiert. Dieser setzt sich dafür ein, die sexuell reproduktiven Rechte von Frauen und Menschen mit Gebärmutter in den Vordergrund zu stellen.

Pro Familia wünscht sich weitgehendere Schritte und möchte u.a., dass § 218 grundsätzlich gestrichen wird. Es bedarf eine menschenrechtsbasierte Neuregelung außerhalb des Strafgesetzbuches. Auch würde somit die stigmatisiert und kriminalisiert von Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, angegangen.

Es bedarf weiterhin ein Recht auf eine freiwillige Beratung, sowie einen kostenlosen Zugang zu verschreibungspflichtigen und nicht verschreibungspflichtigen Verhütungsmitteln für alle.

Die Diskussion fand bei den Teilnehmer*innen eine große Zustimmung und die sogenannte Gehsteigbelästigung, das Versammeln von Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen oder Abtreibungspraxen, sollte dazu dringend bundeseinheitlich geregelt werden, den jede Frau hat das Recht über ihren eigenen Körper zu entscheiden.