Neue Vergütung von Hebammen bedroht Geburtshilfe im Freistaat
Anlässlich des Welthebammentages kommentiert Luis Schäfer, Landessprecher BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen die neuen Vergütungsregelungen für Hebammen:
„Hebammen üben einen unverzichtbaren Beruf aus: sie bringen neues Leben auf die Welt, begleiten Schwangere und Familien in dieser so wichtigen Phase. Dafür gebührt ihnen unser Respekt und unser Dank. Leider haben sich die Arbeitsbedingungen für viele Hebammen in den letzten Jahren nicht verbessert, im Gegenteil. Obwohl ihre Tätigkeit bisher bereits nur prekär bezahlt war, müssen freiberufliche und Beleghebammen ab November noch mehr Lohneinbußen befürchten. Es ist fatal, dass die neuen Regelungen auf Bundesebene Rückschritte in der Vergütung vorsehen. Für viele Hebammen bedeutet das ein Einkommensminus von bis zu 30 Prozent. Es gibt nun immer mehr Hebammen, die sich diesen wichtigen Beruf nicht mehr leisten können und aufgeben müssen. Das können wir uns in einem ländlichen Bundesland wie Thüringen nicht leisten. Denn für sichere, gewaltfreie Geburten braucht es endlich eine 1:1-Betreuung im Kreißsaal – dafür müssen wir jede einzelne Hebamme in der Geburtshilfe halten. Der neue Hebammenhilfevertrag bedroht die finanzielle Existenz vieler Hebammen und damit auch die Qualität der Geburtshilfe in unserem Freistaat und muss dringend gestoppt werden. Es braucht eine bessere Vergütung für Hebammen, keine Rückschritte!
Hintergrund:
Vor kurzem hat die Schiedsstelle im Bund einen neuen Hebammenhilfevertrag festgesetzt, der die Vergütung der Hebammen in Deutschland regelt. Darin müssen insbesondere Beleghebammen und freiberufliche Hebammen deutliche Einbußen in Kauf nehmen. Besonders die Parallelbetreuung von mehreren Gebärenden im Kreißsaal wird deutlich schlechter vergütet, obwohl vielerorts nicht genügend Hebammen zur Verfügung stehen, um jede Gebärende einzeln zu betreuen. Auch die festgeschriebenen Stundensätze für freiberufliche Hebammen werden vom Deutschen Hebammenverband als zu gering kritisiert. Zudem erhalten Beleghebammen nur noch 80 % des üblichen Stundensatzes.