Schlösserstiftung: Kulturhoheit der Bundesländer gilt für alle

Die Länder Thüringen und Sachsen-Anhalt verhandeln derzeit mit dem Bund einen Staatsvertrag über die Errichtung einer Kulturstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten. Zu den anstehenden und aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen dringend notwendigen Nachverhandlungendie auch Madeleine Henfling, kulturpolitische Sprecherin in der grünen Landtagsfraktion begrüßt, hat die grüne Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Kultur ein Positionspapier erarbeitet.


Positionspapier der LAG Kultur bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen
zur geplanten Gründung einer gemeinsamen Kulturstiftung Mitteldeutschlands Schlösser und Gärten, Juni 2020

Für uns Grüne ist die mögliche Unterstützung bei der langfristigen Finanzierung der reichen Thüringer Schlösserlandschaft und ihrer vielfältigen Residenzkultur durch die Bundesebene eine einmalige Chance, allerdings nur, wenn der Freistaat sie klug nutzt. Neben dem geplanten Investitionsvolumen, das für Thüringer Schlösser und Gärten zur Verfügung stehen soll, ist es die Zusicherung des Bundes, sich auch langfristig an den laufenden Unterhaltskosten von Museen und Sammlungen zu beteiligen, die wir sehr begrüßen. Die Thüringer Schlösser und Gärten mit ihren Museen und Sammlungen sind gerade durch ihre Unterschiedlichkeit und ihre Trägervielfalt identitätsstiftend für Thüringen. Ihre Dezentralität, die aus der Geschichte der Thüringer Residenzen erwächst, ist eine Stärke und einzigartig in Deutschland und Europa. Eine Bewerbung Thüringens, um die Thüringer Residenzkultur als UNESCO-Weltkulturerbe schützen zu können, ist sinnvoll und begrüßenswert, aber voraussichtlich ein langwieriger Prozess.

Für die in Aussicht gestellten Bundesmittel benötigen wir in den kommenden Monaten eine tragfähige Lösung. Daher begrüßen wir nachdrücklich, dass der derzeit vorgelegte Entwurf des Staatsvertrages zwischen Sachsen-Anhalt, Thüringen und dem Bund noch einmal nachverhandelt wird. Es ist essentiell, dass Thüringen mehr Mitsprache bei der inhaltlichen Arbeit der neuen Stiftung eingeräumt wird. Ziel muss neben einer einvernehmlichen Lösung mit dem Bund und Sachsen-Anhalt sein, die im Grundgesetz der Bundesrepublik verankerte Kulturhoheit der Bundesländer, die das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder darstellt, für Thüringen zu erhalten.

Förderstiftung

Die sinnvollste Entwicklung aus grüner Perspektive wäre, mit einer Förderstiftung Mitteldeutscher Schlösser und Gärten als Dach der beiden bestehenden Stiftungen eine viel effizientere Möglichkeit zu etablieren, damit das dankenswerterweise zur Verfügung gestellte Geld möglichst in voller Höhe im Sinne der Erhaltung der reichen Kulturlandschaften eingesetzt wird. Dafür wäre eine zeit- und kostenintensive Auflösung und komplette Neustrukturierung der Thüringer Kulturlandschaft nicht erforderlich.

Sollte das nicht möglich sein, fordern wir:

  • Der Stiftungszweck einer neu zu gründenden Stiftung – „die einzigartige Schlösser- und Museumslandschaft in den beiden Bundesländern zu erhalten und zu befördern“ – muss im Vertrag deutlich genannt werden. Damit soll garantiert werden, dass grundsätzlich keine Thüringer oder Sachsen-Anhaltischen Liegenschaften und Sammlungsobjekte durch die Kulturstiftung veräußert oder beliehen werden können und dass das Sammlungsgut prinzipiell vor Ort verbleibt, soweit einzelne Objekte nicht für Ausstellungs- oder Restaurierungszwecke ausgeliehen werden.  Eine Ausgewogenheit zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen bei der Festlegung von Sitz der Stiftung und daraus resultierendem Landesrecht und der Einsetzung der Generaldirektion ist entscheidend für die Akzeptanz der neuen gemeinsamen Stiftung.
  • Die Souveränität und Eigenverantwortung der Thüringer Museen muss oberstes Gebot sein. Dies sollte durch eine eigenständige und gleichberechtigte Abteilung Thüringer Museen, die auch die Träger der Einrichtungen in Entscheidungsprozesse einbezieht, in der Verwaltungsstruktur der neuen Stiftung gewährleistet werden.
  • Der Stiftungsrat sollte so besetzt sein, dass Thüringen bei Entscheidungen zu Thüringer Liegenschaften und Sammlungen nicht überstimmt werden kann und weiterhin lokale und fachliche Expertise im Stiftungsrat vertreten ist. Vertreter*innen der betroffenen Kommunen und Landeskonservator*innen sowie Vertreter*innen der beiden Museumsverbände sollten dem Stiftungsrat als Mitglieder obligatorisch angehören. Denkbar sind für uns auch wissenschaftliche Länderbeiräte, die im Stiftungsrat Rede- und Antragsrecht haben. Landesinterne Fragestellungen bezüglich der Liegenschaften und Sammlungen sollten auch zukünftig innerhalb des jeweiligen Landes entschieden werden.
  • Für die Überführung der Kultureinrichtungen in die neue Stiftung muss sichergestellt sein, dass keine Regelungen in Kraft treten, die die unteren Gehaltsgruppen benachteiligen, wie das durch die Eingruppierung in den TVÖD Bund geschehen würde.
  • Die Kommunen und Museen brauchen ein klares Mitspracherecht bei den sie betreffenden Bauvorhaben, die entsprechend der Nutzeranforderungen langfristig geplant werden sollten, um Planungssicherheit zu schaffen.
  • Die Investitionen des Freistaates in die Kulturstiftung Thüringen dürfen nicht dazu führen, dass die einzigartige Vielfalt der Thüringer Museen in Gefahr gerät. Langfristiges Ziel sollte es daher sein, durch eine abgesicherte Finanzierung zu einer größeren finanziellen Annäherung zwischen den bisher bereits institutionell schon finanzierten Einrichtungen (Wartburgstiftung, Klassik Stiftung Weimar, Stiftung Schloss Friedenstein Gotha) und den übrigen Perlen der Thüringer Museumslandschaft zu kommen.
  • In die Nachverhandlungen mit dem Bund und Sachsen-Anhalt sollten Fachleute aus der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten und dem Museumsverband Thüringen einbezogen werden. Da diese Frage für beide Bundesländer langfristig prägend für deren Kulturlandschaft ist, halten wir auch eine Einbeziehung der Länderparlamente in die Vertragsverhandlungen für unverzichtbar.

LAG Kultur, Juni 2020


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