Tag des Grundgesetzes 23. Mai 201830. Juni 2021 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“ Mit diesen Worten beginnt Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dieser sowie die nachfolgenden Artikel sind der Grundstein, auf dem sich der moderne deutsche Staat aufbaut. Sie verleihen dem Staat seine Grundwerte, sichern die Freiheit seiner Bürger*innen, begrenzen die staatliche Gewalt und definieren seine Staatsform. Demnach ist das Grundgesetz mehr als ein einfaches Gesetzbuch, es steht an der Stelle einer deutschen Verfassung. Das Grundgesetz war zur Zeit seiner Ausarbeitung lediglich eine Übergangslösung. Deutschland war damals in vier Besatzungszonen unterteilt, als die die Besatzungsmächte beschloßen, dass ein deutscher parlamentarischer Rat zur Ausarbeitung einer neuen demokratische Verfassung gebildet werden solle. Aufgrund von Uneinigkeiten über die gemeinsame Staatsform mit der Sowjetischen Besatzungsmacht wurde für die westlichen Besatzungszonen (übergangsweise) das Grundgesetz ausgearbeitet. Dieses wurde vom parlamentarische Rat am 8. Mai 1949 beschloßen und schließlich am 23. Mai 1949 – also heute vor 69 Jahren – verkündet. Aus einer Übergangslösung wurde am 3. Oktober 1990 eine gesamtdeutsche Verfassung, die seither für einen Neuanfang demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze in Deutschland steht. Wie zahlreiche Meihnungsforschungsinstitute belegen, hält die Mehrheit der deutschen Staatsbürger bis heute das Grundgesetz für einen der wichtigsten Grundsteine der Bundesrepublik. Und auch wenn die meisten unsere Grundrechte zurzeit in keiner Weise bedroht sind, ist gerade die heutige Zeit, geprägt von Flüchtlingskrise und erneut aufkommendem Nationalismus, die beste Zeit, um die im Grundgesetz festgeschriebenen Ideale hochzuhalten. Gerade bei den GRÜNEN indentifizieren wir uns stark mit diesen Idealen und schon in der Entstehungszeit der Partei in den 1980er Jahren waren die Grundrechte von großer Bedeutung. Denn mit den Protesten gegen die Atomkraft und gegen Ressourcenverschwendung, mit dem Einsatz für Frieden und für Gleichberechtigung knüpften die GRÜNEN an die Grundrechte an und legten sie anders aus, als es die etablierten Parteien zum Teil taten. Die in der DDR entstandenen Bürgerbewegungen – Neues Forum, Initiative Frieden und Menschenrechte, Demokratie jetzt –, die die Grundlage für BÜNDNIS 90 bildeten, forderten lautstark Menschenrechte, die ihnen in der DDR vorenthalten wurden. Ebenso arbeiten wir bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stetig daran, die Grundrechte zu erweitern und zu ergänzen. So unterstützt die Partei bereits seit vielen Jahren eine Ergänzung von Artikel 3 um das Merkmal der sexuellen Identität, welche die Gleichheit vor dem Recht für Lesben, Schwule und Transgender deutlich stärken würde. Ebenso kämpfen wir für eine Aufnahme der Kinderrechte in das Grundgesetz, welche die Errungenschaften der UN-Kinderrechtskonvention auch in unserer Verfassung festschreiben und garantieren würden. Gerade heutzutage, da das Grundgesetz von Rechtsextremisten für ihre politische Agitation ausgereizt wird, Andersdenkenden ihre Grundrechte aber streitig gemacht werden, gilt es, das Grundgesetz weiterhin zu stärken und zu verteidigen. Unsere Landessprecherin Stephanie Erben greift den diesjährigen Tag des Grundgesetzes deswegen für ein spezielles Thema auf: