Geburtshilfe gehört zur Grundversorgung! Geburtsstationen im ländlichen Raum müssen erhalten bleiben

Die Schließung von immer mehr Geburtsstationen im ländlichen Raum kommentiert Ann-Sophie Bohm, Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen wie folgt:

„Geburtshilfe gehört zur medizinischen Grundversorgung! Es ist Aufgabe des Landes sicherzustellen, dass in allen Regionen in angemessener Entfernung eine Geburtsstation zur Verfügung steht. Im Zweifel muss dabei auch finanzielle Unterstützung eine Rolle spielen. Im Entwurf des Landeshaushaltes sind auch auf GRÜNES Drängen hin Mittel für die Geburtshilfelandschaft bereitgestellt. Zusätzlich müssen die Geburtsstationen gerade im ländlichen Raum dringend stärker im neuen Krankenhausplan berücksichtigt werden. Denn jede Schwangere muss die Möglichkeit haben, in Wohnortnähe sicher ihr Kind zur Welt zu bringen. Es darf nicht passieren, dass Schwangere ihre Kinder in Autos auf Parkplätzen gebären, weil so viele Geburtsstationen geschlossen sind, wie es beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern passiert.“

„Klar ist aber auch, dass nicht das Land allein in der Verantwortung ist. Ohne eine grundlegende Reform der Krankenhausfinanzierung des Bundes, die besonders auch dünn besiedelte Regionen in den Blick nimmt, wird es nicht gehen. Auch die Kliniken vor Ort sind gefragt, die Arbeitsbedingungen und Bezahlung des Personals so attraktiv zu gestalten, dass Fachkräfte den Weg in die Kliniken finden. Denn ohne gut ausgebildete Ärzt*innen und Hebammen vor Ort wird es nicht gehen“, so Bohm abschließend.