LAG Hochschule und Wissenschaft: Fünf Forderungen, um Hochschulen konstruktiv und umfassend zu unterstützen

Am vergangenen Freitag wurde im Thüringer Landtag das Mantelgesetz der rot-rot-grünen Landesregierung eingebracht. Damit sollen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auch für den Hochschulbetrieb abgefedert werden. So sollen beispielsweise die Regelungen zu Prüfungen, Immatrikulation oder auch zu Sitzungen und Amtszeiten von Gremien angepasst werden, ohne die demokratische Beteiligung der Statusgruppen zu beschneiden oder neue bürokratische Hürden aufzubauen. Ungeachtet dessen haben der holprige Semesterstart und die ungenügenden Vorstellungen der Bundesregierung gezeigt, dass es weiterer Unterstützung bedarf, damit das Sommersemester 2020 kein verlorenes Semester wird.

Dazu erklärt Michael Wutzler, Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Hochschule und Wissenschaft bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen:

„Wir dürfen die Mitarbeiter*innen und die Studierenden der Hochschulen nicht im Regen stehen lassen. Es braucht weitere Hilfen, insbesondere vom Bund. Jahrelang wurde versäumt, die Digitalisierung an den Hochschulen voranzubringen, sodass jetzt an vielen Stellen die digitale Infrastruktur und das Know-how unzureichend sind. Auch der Notfallfonds für Studierende enttäuscht, weil dieser weitere finanzielle Belastungen schafft, statt für Entlastung zu sorgen. Unverschuldet in finanzielle Not geratene Studierende sind dadurch gezwungen, sich zu verschulden. Die Schwierigkeiten sind insgesamt vielfältig, während Studierende teilweise ihre weitere Studienfinanzierung sichern müssen, haben die Dozierenden von heute auf morgen ihr Lehrangebot umzustellen. Fehlende Kinderbetreuung oder eine schlechte digitale Infrastruktur machen allen Statusgruppen zu schaffen. Deshalb gilt es flexibel und rücksichtsvoll mit den Herausforderungen umzugehen. Es muss gesichert sein, dass möglichst niemandem durch dieses außergewöhnliche Semester Nachteile entstehen und Nachteile ausgeschlichen werden! Die bisher beschlossenen Hilfen für Studierende und Wissenschaftler*innen müssen deshalb konstruktiv revidiert und umfassend ausgebaut werden.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft hat einen Forderungskatalog erstellt, der folgende fünf Punkte beinhaltet:

1. Mehrbedarfe und Digitalisierung

Das Sommersemester und das Wintersemester 2020 sollen mit einem möglichst vollständigen Lehrangebot bestritten werden, ohne in der Qualität der Lehre Abstriche machen zu müssen oder die Wahlmöglichkeiten der Studierenden einzuschränken. Die unabdingbaren Hygienevorschriften machen es notwendig, dass schnellstmöglich Konzepte entwickelt, an den Hochschulen und für Studierende Technik angeschafft, Lehrinhalte umgestellt und digitale Infrastruktur sowie Know-how aufgebaut werden. Aufgrund der Teilung von Lerngruppen ist zum Teil ein zusätzliches Seminarangebot erforderlich. Auch für Praktika müssen neue Lösungen gefunden werden. Für diesen Kraftakt benötigt es finanzielle und konzeptionelle Unterstützung von Land und Bund! Lehrenden muss zudem ein Anspruch auf Qualifikation und Weiterbildung in digitaler Lehre eingeräumt werden.

2. Finanzierung des Studiums sichern

Im Zuge der Pandemiebekämpfung sind viele Nebenjobs von Studierenden weggefallen. Auch Eltern können infolge eigener Einnahmeausfälle zum Teil keine Unterstützung mehr leisten und BAföG-Berechtigte fürchten aufgrund fehlender Leistungspunkte aus der Förderung zu fallen. Finanzielle Unsicherheit trifft vor allem Studierende, die auch schon zuvor knapp bei Kasse waren, einen Studienkredit haben, keinerlei Unterstützung bekommen, sich um Angehörige sorgen oder hohe Mieten zahlen müssen. Deshalb ist ein reines Darlehen aus dem Notfallfonds des Bundesbildungsministeriums keine echte Hilfe. Statt einer Verschuldung fordern wir, eine echte Entlastung durch einen unbürokratischen, mindestens hälftigen Zuschuss zum Darlehen oder ein Notfall-BAföG. Dafür können die eingeplanten, jedoch nicht verwendeten BAföG-Mittel aus dem vergangenen Jahr, in Höhe von 900 Millionen, vollständig eingesetzt werden. Die Änderungen des BAföG gehen in die richtige Richtung, sind jedoch nicht ausreichend. Allgemein sollte unabhängig von der zu erbringenden Semesterleistung der Anspruch auf BAföG um ein Semester erweitert werden. Eine krisenbedingte Verlängerung des BAföG-Bezugs sollte als voller Zuschuss gewährt werden.

3. Internationale Studierende in den Blick nehmen

Auch internationale Studierende sind finanziell in Not geraten oder stehen vor besonderen Herausforderungen. In der aktuellen Debatte werden sie jedoch oft vergessen. Für das Hochschulleben ist internationaler Wissenstransfer und Austausch ein zentraler Bestandteil. Die aktuelle Situation gefährdet dies kurz- sowie langfristig. Beim Notfallfonds zur Studienfinanzierung fallen die internationalen Studierenden durchs Förderraster. Unflexible bürokratische Voraussetzungen drohen in Zeiten von COVID-19 zu unüberwindbaren Hürden für die Immatrikulation zu werden. Nicht nur dies muss verhindert werden, es muss zudem gesichert sein, dass Auslandssemester nicht abgebrochen werden müssen. Um die kulturelle Vielfalt an Thüringer Hochschulen zu erhalten, braucht es dringend mehr Aufmerksamkeit für die Probleme der internationalen Studierenden.

4. Sicherheit für wissenschaftliche Angestellte

Zwar will die Bundesregierung ermöglichen, dass Zeitverträge von Wissenschaftler*innen über die Regelungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) hinaus um ein halbes Jahr verlängert werden können, eine Verlängerung folgt daraus jedoch nicht zwingend. Um begonnene Projekte und Dissertationen abschließen zu können, muss der Bund es finanziell ermöglichen, dass befristete Verträge von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, Promovierenden und studentischen Hilfskräften auch verlängert werden, wie dies durch das Mantelgesetzt für stipendienfinanzierte Promovierende in Thüringen bereits möglich ist. Dafür müssen die Mittel des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Deutschen Forschungsgemeinschaft aufgestockt werden.

5. Kinderbetreuung sichern und Sorgeaufgaben unterstützen

Aufgrund des Lockdowns sind Studierende und Mitarbeiter*innen mit Kindern besonders herausgefordert. Zudem wurde deutlich, dass im Zuge der Schul- und Kita-Schließungen vor allem Frauen die Sorge um Kinder aufgefangen haben. Die Möglichkeit des Home-Office und die Vermeidung von Präsenzveranstaltungen können nur ein Anfang sein, um dem zu begegnen. Die außerfamiliäre Betreuung von Kindern muss grundlegend gesichert sein und aus Sorgeaufgaben darf kein Nachteil in der Teilhabe an den Hochschulen erwachsen. Deshalb fordern wir die finanzielle Sicherung und einen Ausbau der Ressourcen, um Hochschulen und Studierendenwerke in die Lage zu versetzen, die notwendige Betreuungsinfrastruktur zu organisieren. Einige Wissenschaftler*innen nutzen die Zeit im Home-Office, um in Ruhe endlich an Förderanträgen oder Veröffentlichungen zu arbeiten. Wissenschaftler*innen mit Sorgeverpflichtungen ist dies neben Betreuung und Pflege natürlich nicht gleichermaßen möglich. Um die bereits bestehende und pandemiebedingt verstärkten Ungleichheiten nicht noch weiter zu vertiefen, schließen wir uns den Forderungen der Initiative #mehrbelastung an.