Grünes Spitzenteam zur Landtagswahl kommentiert Regierungsprogramm-Präsentation der CDU

Die heutige Regierungsprogramm-Präsentation der Thüringer CDU kommentiert das Spitzenteam zur Landtagswahl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen wie folgt:

Spitzenkandidatin, Madeleine Henfling: „Mario Voigt hat heute jede Menge Ankündigungen gemacht, um seinen Regierungsanspruch zu unterstreichen. Daran muss er sich in Zukunft messen lassen, vor allem daran, mit wem er diese Dinge umsetzen möchte. Demokrat*innen müssen gesprächsbereit sein, keine Frage. Auch wir halten eine sinnvolle Digitalisierung und eine Modernisierung der Verwaltungen für dringend notwendig. Bei der Aufnahme von Geflüchteten liegt unser Fokus auf der Gestaltung von Integration. Abschiebezentren schaffen nur Orte der Hoffnungslosigkeit.Wer einen Regierungsanspruch hat, sollte mögliche Partner*innen nicht verprellen. Darum bin ich auch irritert von Aussagen Mario Voigts, die er zuletzt bei n-tv geäußert hat. Wer uns Bündnisgrünen Ideologie vorwirft und uns in die Opposition wünscht, will nicht gestalten, sondern spaltet.“

Spitzenkandidat, Bernhard Stengele: „Mario Voigt hat nicht verstanden, dass die Verstärkung  von Unzufriedenheit die AfD frohlocken lässt und den gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter unterwandert. Bei  allen wichtigen Herausforderungen, die vor uns liegen: Thüringen ist auf einem guten Weg und hat so viele engagierte Menschen, die viel geleistet haben in den vergangen Jahren. Dabei ist wichtig zu begreifen: So unterschiedlich die Regionen in Thüringen sind, so unterschiedlich sind die Lösungsansätze bei den Herausforderungen der Energiewende, der Wärmewende, des Arten- und des Naturschutzes. Dazu steht nicht viel drin.  Auch das ein Hinweis, dass die Bedeutung der Herausforderung  mächtig unterschätzt wird. Trotz anschlussfähiger Punkte, freue ich mich besonders auf die Auseinandersetzung zur Atomkraft. Gerne diskutiere ich über den Standort, die Kosten, die Bauzeit und das Endlager. Die FDP hat sich von dieser Idee jüngst aus marktwirtschaftlichen Gründen verabschiedet.“