Novemberhilfen für Soloselbstständige 3. Dezember 202023. Juni 2021 Für Soloselbstständige und vom „Lockdown-Light“ betrofffene Unternehmen gibt es für ihre wirtschaftlichen Ausfälle die Novemberhilfen. Diese können seit dem 25. November beantragt werden – und zwar von jedem*jeder Soloselbständigen, der*die weniger als eine*n Vollzeitbeschäftigte*n hat. In der Regel wird der Antrag verpflichtend über eine*n Dritte*n gestellt, zum Beispiel von einem*einer Steuerberater*in, der*die vorher die Daten prüft. Soloselbstständige können einen Antrag nur dann selber stellen, wenn sie drei Kriterien erfüllen: Der*die Antragssteller*in ist soloselbstständig, das heißt, beschäftigt keine Vollzeitarbeitskräfte (Teilzeitbeschäftigte sind bedingt möglich).Die maximale Höhe der Novemberhilfe beträgt 5.000 Euro.Der*die Antragsteller*in hat noch keine Leistungen aus der Überbrückungshilfe I oder II bezogen. Zudem benötigt man*frau zur Beantragung ein Elster-Zertifikat, welches unter folgendem Link beantragt werden kann: HIER Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann man*frau die Hilfen unter folgendem Link selber beantragen: HIER Man*frau muss auf den korrekten Versand und Bestätigung der Mails achten, denn ein zweiter Antrag mit einem Elster-Zertifikat ist in der Regel ausgeschlossen. In Thüringen können die Soloselbständigen bis Ende Dezember einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.180 Euro erhalten. Dieser muss jedoch in Verbindung mit einem*einer Steuerberater*in beantragt werden. Wenn bereits zusätzliche Überbrückungshilfen beantragt worden sind, werden diese auf die Novemberhilfe angerechnet, man*frau kann jedoch dennoch Zuschüsse erhalten. Wenn man*frau erst die Novemberhilfen und dann die Überbrückungshilfen beantragt, muss die Novemberhilfe bei der Beantragung unbedingt mit angeben werden, damit sie verrechnet werden kann! Die Novemberzuschüsse sind keine Kredite, weshalb man*frau sie auch nicht zurück zahlen muss. Dies ist aber auch der Grund, weshalb sie nur für Fixkosten und Umsatzeinbußen gezahlt werden. Zuschüsse zu investiven Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Dies ist ein erster, grober Überblick über die aktuellen Hilfen von Bund und Freistaat. Hier weitere Links mit mehr Informationen zur Beantragung, zum Beispiel von unserer hessischen Kollegin Mirjam Schmidt: HIER Die Hilfen für Soloselbstständige sind mehr als wichtig. Die meisten Soloselbstständigen, vor allem in Kunst und Kultur, leiden materiell sehr unter den Corona-Auflagen. Viele haben keine Einnahmen mehr. In der Anfangszeit von Corona wurden viele neue Formate entwickelt, um Kunst trotzdem produzieren zu können. Außerdem wurden viele, individuell angepasste und ausgefeilte Hygienekonzepte erarbeitet. Ein Beispiel ist das neuartige 1to1-Concert. Bei diesem Konzert spielen ein*e Künstler*in mit genügend Abstand für nur eine*n Zuhörer*in, so dass ein Infektionsrisiko quasi ausgeschlossen ist. Selbst solche Veranstaltungen sind den neuen Beschränkungen jedoch zum Opfer gefallen. Viele Künstler*innen haben nicht nur finanzielle Sorgen. Auch die erzwungene Passivität ist für viele sehr belastend. Zukunftsängste wachsen mit zunehmender Dauer des Lockdown. Niemand weiß, wie das Leben nach Corona aussehen wird. Wird das Kunst- und Kulturleben wieder in Schwung kommen? Kommt es durch den Schub im Bereich Digitalisierung zu Verlusten bei Kunst und Kultur, weil Streamen ja doch so viele einfacher und bequemer ist? Darüber hinaus fallen viele Künstler*innen und Kulturschaffende durchs Raster. Hilfen und Förderungen können oft nur durch juristische Personen beantragt werden (GmbH, etc.). Manchmal scheitert es aber auch an scheinbaren Banalitäten. Ein Beispiel dafür wäre die Pflicht für Soloselbstständige, eine*n Steuerberater*in zu beauftragen. Nicht nur, dass viele Soloselbstständige keine*n Steuerberater*in haben – laut Bericht des MDR nehmen viele Steuerberater*innen aktuell gar keine Neukund*innen mehr an: HIER