Klimagesetznovelle – nicht mehr als ein halb garer Schnellschuss

Das sogenannte Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat die große Koalition in Berlin in helle Panik versetzt. Denn jetzt ist klar: junge Menschen und kommende Generationen haben ein Recht auf eine selbstbestimmte Zukunft – und dieses Recht wird durch die aktuelle Klimapolitik der Bundesregierung und ihr Klimagesetz nicht gewahrt. Aus diesem Grund haben heute Kabinett und Bundestag über eine Reform des Klimagesetzes debattiert. Die Klimaziele des Bundes sollen nachgeschärft werden, insbesondere sollen die Emissionen im Vergleich zu 1990 jetzt um 65 Prozent bis 2030 reduziert werden – statt um nur 55 Prozent wie bisher angedacht.

Für den Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen ist der jetzt vorgelegte Entwurf jedoch kaum mehr als ein halb garer Schnellschuss, der einmal mehr deutlich macht, dass die schwarz-rote Bundesregierung das Thema Klimaschutz bisher vollkommen verschlafen hat und erst von Klimabewegung und Bundesverfassungsgericht wachgerüttelt werden musste. Der hektische Versuch, den Entwurf auf die Schnelle kosmetisch anzupassen, um den Druck raus und das Thema damit zum Wahlkampf von der Tagesordnung zu nehmen, ist zum Scheitern verurteilt – reicht er doch im Ansatz nicht aus, die deutschen Zusagen zum Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Was ein weiteres Mal deutlich macht, dass Union und SPD gar nicht gewillt sind, sich ernsthaft mit der Klimakrise und ihren Folgen auseinanderzusetzen.

Statt über immer neue Ziele zu fabulieren, muss die Bundesregierung aus Sicht der Grünen endlich handeln und insbesondere bei der Energiewende, also beim Ausbau von Wind- und Solarenergie, das Tempo deutlich erhöhen. „Unser Ziel besteht darin, die Energiesysteme bis 2035 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen und damit zu dekarbonisieren. Wir fordern die Bundesregierung deshalb auf, im Sinne des Karlsruher Urteils nun endlich sämtliche dazu notwendigen Maßnahmen einzuleiten!“